Wer beim Führen eines Fahrzeugs verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro (1 Punkt) rechnen. Das Handy-Verbot gilt nach einem Urteil auch für Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt. Durch das Telefonieren besteht die Gefahr, dass der Fahrlehrer abgelenkt wird und bei einem Fahrfehler nicht sofort eingreifen kann.
Beschluss des OLG Bamberg vom 24.03.2009
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 127/2009
DAR 2009, 402