Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat im Rahmen von Hartz-IV-Leistungen die Anschaffungskosten für einen Gasofen anerkannt, wenn dieser die Wohnung erst bewohnbar macht und das zuständige Jobcenter den Umzug in diese Wohnung genehmigt hat.
Urteil des LSG Mainz vom 28.11.2012
Aktenzeichen: L 6 AS 573/12 B ER
Pressemitteilung des LSG Mainz