Ein Heilpraktiker darf Patienten bei schwerwiegenden Erkrankungen nicht im Glauben lassen, er könne eine ärztliche Behandlung ersetzen. Einem Heilpraktiker, der diese Grenzen nicht erkennt bzw. nicht danach handelt, kann die Berufserlaubnis entzogen werden. In dem vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschiedenen Fall hat ein Heilpraktiker eine Frau trotz eines 24 cm großen Karzinoms nicht zum Arzt geschickt, sondern die Behandlung selbst fortgesetzt. Die Patientin war schließlich an der bösartigen Geschwulst verstorben.
Beschluss des VGH Mannheim vom 02.10.2008
Aktenzeichen: 9 S 1782/08
NJW 2009, 458