Ist in einem Heimvertrag geregelt, dass der Heimbetreiber nicht für den Verlust von Wertsachen haftet und hat das Personal den Bewohner auf den im Zimmer vorhandenen Safe hingewiesen, kann der Heimvertrag nicht vorzeitig gekündigt werden, wenn dem Bewohner 600 Euro Bargeld aus dem Zimmer gestohlen werden.
Beschluss des LG München I vom 29.03.2008
Aktenzeichen: 31 S 24439/07
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