Wird einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, kann der Arbeitgeber die sofortige Herausgabe des überlassenen Dienstwagens verlangen. Daran ändert sich nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart auch nichts, wenn der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung vorgeht und fristgerecht Kündigungsschutzklage erhebt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist.
Urteil des ArbG Stuttgart vom 18.05.2010
Aktenzeichen: 16 Ga 50/10
Pressemitteilung des ArbG Stuttgart