Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist es als irreführend und damit wettbewerbswidrig anzusehen, wenn ein Möbelhaus seinen Kunden bereits seit über drei Monaten einen Preisnachlass von mindestens 26 Prozent gewährt und dann mit dem Werbeslogan „XXL-Wochenende – 26 Prozent auf alles“ wirbt. Dadurch wird beim Verbraucher der unzutreffende Eindruck erweckt, er komme nur an diesem Wochenende in den Genuss des Preisnachlasses.
Urteil des OLG Köln vom 15.02.2008
Aktenzeichen: 6 U 140/07
Pressemitteilung des OLG Köln