Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Anbieter von Luxuswaren (hier Luxuskosmetika) seinen autorisierten Händlern untersagen kann, die Waren im Internet über eine Verkaufsplattform wie z.B. Amazon zu verkaufen. Das Gericht hält ein solches Verbot für geeignet, auf diese Weise das Luxusimage der Waren sicherzustellen. Die Regelung geht grundsätzlich nicht über das hierfür erforderliche Maß hinaus.
Urteil des EuGH vom 06.12.2017
Aktenzeichen: C-230/16
K&R 2018, 34