Gerade im Lehrerberuf kommt es bekanntermaßen häufig zu vorzeitigen Pensionierungen. Den genau entgegengesetzten Weg schlug ein Studienrat ein, der aufgrund der Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten sollte: Er wollte wenigstens ein weiteres Schuljahr weiterarbeiten. Zumindest im Eilverfahren bekam der Lehrer nun Recht. Das Verwaltungsgericht Frankfurt verfügte bis zur Entscheidung im Hauptverfahren die Weiterbeschäftigung des Lehrers. Das Gericht sah in der „zwangsweisen“ Pensionierung den unionsrechtlich garantierten Schutz des Einzelnen davor, wegen seines Lebensalters nicht diskriminiert zu werden, als verletzt an.
Urteil des VG Frankfurt vom 15.07.2013
Aktenzeichen: 9 L 2184/13
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