Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht. Ein solcher Anspruch ergibt sich seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2006 aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und für die Zwischenzeit aus der im Arbeitsrecht allgemein geltenden Pflicht zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern.
Urteil des BAG vom 14.01.2009
Aktenzeichen: 3 AZR 20/07
Betriebs-Berater 2009, 213