Beabsichtigt ein Vermieter, die zur Vermietung angebotene Wohnung demnächst mit seiner Lebensgefährtin zu beziehen, muss er den Mieter darauf hinweisen, dass dieser in absehbarer Zeit mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen muss. Beendet der Vermieter das Mietverhältnis ohne diesen Hinweis bereits drei Monate nach seinem Beginn, ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam.
Urteil des BGH vom 06.07.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 180/09
RdW 2011, 252