Setzen offene Immobilienfonds wegen Liquiditätsengpässen die Rücknahme von Fondsanteilen aus, führt dies nicht selten zu erheblichen Verlusten bei der Kapitalbeteiligung. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich eine Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds durch einen Kunden schadensersatzpflichtig machen kann, wenn sie diesen nicht ungefragt über das Bestehen der Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufgeklärt hat und die Aufklärungspflichtverletzung für die Anlageentscheidung des Kunden ursächlich war.
Urteile des BGH vom 29.04.2014
Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13
Wirtschaftswoche Heft 19/2014, Seite 107