Dass ein Elternteil ein erwachsenes Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit wieder verloren hat, durch Unterhaltszahlungen finanziell unterstützen muss, entspricht nicht dem Normalfall. Daher muss dem Unterhaltsleistenden ein höherer Selbstbehalt zugebilligt werden als bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem minderjährigen Kind. Maßgeblich ist laut Bundesgerichtshof ein ebenso erhöhter angemessener Selbstbehalt, wie ihn die unterhaltsrechtlichen Tabellen und Leitlinien für Unterhaltsleistungen von Kindern an ihre Eltern (Elternunterhalt) vorsehen.
Urteil des BGH vom 18.01.2012
Aktenzeichen: XII ZR 15/10
MDR 2012, 287
FamRZ 2012, 530