Die Ablehnung des Antrags eines Mannes auf Erteilung eines Jagdscheins wurde von der zuständigen Behörde u.a. damit begründet, dass er einige Jahre vorher stark alkoholisiert (1,7 Promille) einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Er legte daraufhin ein fachärztliches Gutachten vor, mit dem seine Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen bestätigt wurde. Dies reichte der Behörde jedoch nicht aus, die Bedenken hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit auszuräumen. Aus einem fachärztlichen Gutachten, welches die Fahreignung feststellt, lässt sich nicht stets ableiten, dass der Betroffene auch gefahrlos die Jagd ausüben kann. An die waffen- und jagdrechtliche Eignung sind vielmehr höhere Anforderungen zu stellen als an die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
Urteil des VG Oldenburg vom 16.10.2013
Aktenzeichen: 11 A 4807/12
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