Das Amtsgericht München verurteilte einen Rechtsanwalt, der ungarische Pflegekräfte und Haushaltshilfen als selbstständige Arbeitskräfte vermittelte, obwohl diese tatsächlich unselbstständig in den jeweiligen Haushalten tätig waren. Dadurch ersparten sich die Arbeitgeber die Sozialabgaben und die vermittelten Arbeitnehmer die Arbeitsgenehmigungen. Wegen der Beteiligung an der Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechende Genehmigungen verurteilte das Gericht den Juristen zu einer Geldbuße von 36.800 Euro.
Urteil des AG München vom 10.11.2008
Aktenzeichen: 1115 OWI 298 JS 43552/07
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