Haben Mieter ihren Balkon zu einer illegalen Cannabisplantage umgewandelt, so berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
Urteil des AG Köln vom 13.02.2009
Aktenzeichen: 219 C 554/07
Wirtschaftswoche Heft 10/2009, Seite 115