Die Übertragung einer Immobilie unter Eheleuten ist nach dem Gesetz von der Grundsteuer befreit. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch, wenn Eheleute zur Regelung ihrer Vermögensverhältnisse anlässlich der Scheidung ein bebautes Grundstück, das während der Ehe im Alleineigentum eines Ehegatten stand und für betriebliche Zwecke genutzt wurde, in das Gesamthandseigentum einer von den geschiedenen Eheleuten neu gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einbringen, um den während der Ehe aufgebauten Betrieb auch nach der Scheidung fortzuführen. Eine derartige Lösung wird häufig gewählt, um den bestehenden Betrieb nicht mit den wirtschaftlichen Folgen einer Scheidungsauseinandersetzung zu belasten.
Urteil des BFH vom 20.12.2011
Aktenzeichen: II R 42/10
ErbStB 2012, 204