Beauftragt ein Hauseigentümer einen Makler mit den Verkaufsverhandlungen über sein Anwesen, haftet er für dessen Beratungsfehler. Informiert der Makler den Käufer im Zusammenhang mit der Finanzierung falsch über dessen Steuervorteile, kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer hat dem Käufer dann sämtliche Kosten zu erstatten, die ihm durch das gescheiterte Geschäft entstanden sind.
Urteil des BGH vom 25.10.2013
Aktenzeichen: V ZR 9/13
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