Ein Unternehmen ist nach § 5 TMG (Telemediengesetz) verpflichtet, auf seiner Homepage insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer, das Handelsregistergericht, die korrekte ladungsfähige Anschrift sowie die Telefon- und ggf. Faxnummer anzugeben (Impressum).
Diese Verpflichtung besteht nach Auffassung des Landgerichts Bamberg nicht nur auf der eigenen Homepage eines Internethändlers, sondern uneingeschränkt auch bei Verkaufsaktionen auf Verkaufsplattformen im Internet (z.B. eBay). Die Angabe nur von Anschrift und E-Mail-Adresse reicht hierfür nicht aus. Es handelt sich dabei auch um einen Verstoß, der wettbewerbsrechtlich nicht als unerheblich angesehen werden kann.
Urteil des LG Bamberg vom 28.11.2012
Aktenzeichen: 1 HK O 29/12
JurPC Web-Dok. 14/2013
LMuR 2012, 304