Das Landgericht Wuppertal listet in einem Urteil über ein Verfahren, das sich mit einem (angeblich) manipulierten Unfall befasste, einen ganzen Katalog von Anhaltspunkten auf, die für eine Unfallmanipulation sprechen können. Hierzu sind insbesondere folgende Indizien zu zählen:
„Vorgeschädigte Fahrzeuge, Altfahrzeuge oder kurzzeitig versicherte Fahrzeuge auf Schädigerseite, Abrechnung auf Reparaturkostenbasis, einfach zu stellender Unfallhergang an abgelegenen Unfallorten zu späten Tages- bzw. Nachtzeiten, unerklärliche Fahrfehler, fehlende Plausibilität des Unfallherganges, keine unabhängigen Zeugen, die beteiligten Personen kommen aus der Fahrzeugbranche, die beteiligten Personen sind miteinander bekannt, Vorschäden werden verschwiegen, eine Nachbesichtigung wird verhindert, sofortiger Verkauf des Fahrzeuges, Schädiger räumt Verschulden sofort und uneingeschränkt ein und die Beteiligten leben in schwachen finanziellen Verhältnissen, fahren aber gleichwohl Fahrzeuge der gehobenen Klasse.“
Urteil des LG Wuppertal vom 02.04.2013
Aktenzeichen: 2 O 167/11
jurisPR-VerkR 19/2013, Anm. 4