Gemäß § 240 ZPO wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ein gerichtliches Zivilverfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften wieder aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. Der Bundesgerichtshof hat sich nun damit befasst, ob bzw. welche Auswirkung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters einer in Gründung befindlichen GmbH (sogenannte Vor-GmbH) auf einen von diesem begonnenen Rechtsstreit hat, der sich gegen die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung richtet.
Die Karlsruher Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines GmbH-Gesellschafters regelmäßig zur Unterbrechung eines Beschlussmängelrechtsstreits des Gesellschafters führt.
Urteil des BGH vom 24.10.2017
Aktenzeichen: II ZR 16/16
MDR 2018, 42