Der alleinige Anteilseigner und Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) wurde wegen Umsatzsteuerschulden und Säumniszuschlägen vom Finanzamt persönlich in Anspruch genommen. Als die AG Insolvenz anmelden musste, wurde ein Insolvenzplan, der auch eine Befreiung von der Forderung des Finanzamts enthielt, erstellt, dem auch die Finanzbehörde zustimmte.
Gleichwohl verlangte das Finanzamt vom Firmeninhaber weiterhin die Begleichung der Steuerschulden. Zu Recht, befand der Bundesfinanzhof. Die im Insolvenzplan vereinbarte Befreiung von einer Forderung des Finanzamts wirkt nur zwischen den Planbeteiligten. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner werden dadurch nicht berührt.
Beschluss des BFH vom 15.05.2013
Aktenzeichen: VII R 2/12
ZIP 2013, 1732
ZInsO 2013, 1901