Hat ein Schuldner bei einer Lebensversicherung im Todesfall dem Ehegatten, mit dem er im Zeitpunkt seines Todes verheiratet ist, das Bezugsrecht mindestens vier Jahre vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwiderruflich eingeräumt, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main diese Bezugsberechtigung im Fall der Insolvenz des Versicherten vom Insolvenzverwalter nicht angefochten werden.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2011
Aktenzeichen: 13 U 90/11
jurisPR-InsR 23/2011, Anm. 3