Hat ein Steuerschuldner Zahlungen nur noch unter Vollstreckungsdruck an das Finanzamt geleistet und weiß der Steuersachbearbeiter, dass die Hausbank des Schuldners eine Ausweitung seines ausgeschöpften Kreditlimits ablehnt und Zahlungen nur noch aus einer geduldeten Kontoüberziehung erfolgen, kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs daraus auf eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz seitens des Finanzamts sowie dessen Kenntnis geschlossen werden. Der Insolvenzverwalter ist dann berechtigt, die Zahlungen an den Fiskus anzufechten und die Rückerstattung zur Masse zu verlangen.
Urteil des BGH vom 21.01.2016
Aktenzeichen: IX ZR 32/14
ZInsO 2016, 507
ZIP 2016, 481