Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die von einer GmbH trotz drohender Zahlungsunfähigkeit an eine Direktversicherung ihres Geschäftsführers vorgenommenen Zahlungen der Versicherungsprämien, auf welche dieser nach seinem Anstellungsvertrag Anspruch hat, wegen Benachteiligung der Gläubiger anzufechten. War die drohende Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Zahlungen bekannt, muss der Geschäftsführer die Prämien zurückerstatten.
Urteil des BGH vom 12.01.2012
Aktenzeichen: IX ZR 95/11
DB 2012, 340
ZIP 2012, 285