Nach einer Regelung in der Insolvenzordnung kann der Insolvenzverwalter Geschenke des zahlungsunfähigen Unternehmens bis zu einem Zeitraum von vier Jahren vor Insolvenzeröffnung zurückfordern. Das Recht steht ihm auch zu, wenn das Pleiteunternehmen innerhalb dieses Zeitraums einer politischen Partei einen vierstelligen Betrag gespendet hat. Ob die Partei das Geld noch hat, ist unerheblich. Sie muss den erhaltenen Betrag der Insolvenzmasse zur Verfügung stellen.
Urteil des OLG Celle vom 09.07.2009
Aktenzeichen: 13 U 18/08
NWB 2009, 2464