Ein interessantes Urteil zum Thema unerlaubte Benutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren hat das Amtsgericht Waldbröl erlassen. Danach soll ein Gerät wie ein iPod, das über keine SIM-Karte verfügt und mit dem man – neben der Nutzung einer Vielzahl anderer Funktionen – nur über eine Internetverbindung telefonieren kann, nicht unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne des § 23 StVO fallen.
Hinweis: Das Urteil ist angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts rechtlich wohl nicht zu beanstanden. Verkehrspolitisch ist die danach bestehende legale Möglichkeit, einen iPod beim Autofahren uneingeschränkt zu nutzen, angesichts des dramatischen Anstiegs von Verkehrsunfällen durch die Nutzung dieser Geräte sicherlich nicht wünschenswert.
Urteil des AG Waldbröl vom 31.10.2014
Aktenzeichen: 44 OWi – 225 Js 1055/14 – 121/14
JurPC Web-Dok. 37/2015