Bei Werbung, die die Gesundheit betrifft, gelten besonders strenge Anforderungen an deren Wahrheitsgehalt. So erklärte das Oberlandesgericht Schleswig die Werbung eines Bäckereiunternehmens für wettbewerbswidrig, wenn es ein „Eiweiß-Abendbrot“ auf Faltblättern, in denen ein Abnehmkonzept nach der Trennkostmethode beschrieben wird, unter anderem mit dem Spruch „Schlank im Schlaf“ bewirbt. Dadurch kann bei den Verbrauchern der unzutreffende Eindruck entstehen, bereits der Verzehr des Brotes mache schlank.
Urteil des OLG Schleswig vom 21.06.2012
Aktenzeichen: 6 W 1/12
Pressemitteilung des OLG Schleswig