Ein Internethändler handelt irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn er auf seiner Seite ein Sicherheitspaket anbietet und dabei farblich herausgestellt das Angebot als „kostenlos“ bezeichnet, mit der Bestellung jedoch der Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit bis zu 24 Monaten verbunden ist und der Verbraucher nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten, in der der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann, ein monatliches Entgelt von 4,99 Euro zu entrichten hat. Ein im Anschluss an die Beschreibungen des Leistungsinhaltes des Programms enthaltener Hinweis auf die Kostenpflicht in einer Schriftgröße von höchstens zwei Drittel der Größe der übrigen Beschreibung reicht zur Klarstellung nicht aus.
Urteil des OLG Koblenz vom 22.12.2010
Aktenzeichen: 9 U 610/10
K&R 2011, 349
VuR 2011, 148