Erweckt ein Verlag mit der Werbeaussage „wieder erhältlich“ den Eindruck, ein seltenes und wertvolles Buch werde jetzt kostengünstig als identischer Nachdruck in anderem Format angeboten, liegt darin eine wettbewerbswidrige Irreführung der Verbraucher, wenn sich der Inhalt der Neuausgabe vom Original erheblich unterscheidet.
In dem vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall hatte ein Verlag das 1999 erschienene „größte, schwerste und teuerste Buch des 20. Jahrhunderts für 3000 DM“ mit Fotografien von Helmut Newton mit einer preislich erheblich günstigeren Neuauflage beworben, die sich jedoch in 74 von insgesamt 398 Aufnahmen vom Original unterschied. Das Gericht beanstandete nicht das kleinere Format der Neuauflage, sondern die erhebliche inhaltliche Abweichung vom Original.
Urteil des OLG Köln vom 11.06.2010
Aktenzeichen: 6 U 23/10
GRUR-RR 2010, 441