Die Werbung eines Möbelhauses mit einer „110-jährigen Möbeltradition“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn das Unternehmen selbst nicht auf einen entsprechend langen Bestand zurückblicken kann. Nicht ausreichend ist es für das Oberlandesgericht Oldenburg, dass es möglicherweise eine 110-jährige Tradition in der Familie der Gesellschafter gibt oder es bei einem anderen, von Familienmitgliedern geführten Geschäft eine 110-jährige Möbeltradition gibt.
Urteile des OLG Oldenburg vom 22.04.2010
Aktenzeichen: 1 W 12/10, 1 W 16/10
Pressemitteilung des OLG Oldenburg