Fügt ein Hersteller auf der Verpackung eines Produkts seiner Marke den Zusatz „®“ bei, erwartet der Geschäftsverkehr, dass es auch eine exakt so registrierte Marke gibt. Ist dies nicht der Fall, ist in der Regel eine wettbewerbswidrige Irreführung anzunehmen.
Eine Irreführung kann jedoch dann ausgeschlossen sein, wenn die weiteren auf der Verpackung in englischer Sprache befindlichen Informationen des ausländischen Herstellers erkennen lassen, dass es sich um ein weltweit vertriebenes, nicht in Deutschland hergestelltes Erzeugnis handelt. Dann genügt es, wenn die Markeneintragung im Herstellungsland (hier Großbritannien) oder in einem anderen Vertriebsland (hier USA) erfolgt ist.
Urteil des OLG Köln vom 27.11.2009
Aktenzeichen: I-6 U 114
Magazindienst 2010, 543
GRURPrax 2010, 134