Wie bereits in einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (I-4 U 101/10) hält auch das Oberlandesgericht München das Angebot eines Gebrauchtwagenhändlers für irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn er einen Wagen als „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer/1. Hand“ anbietet, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Vorbesitzer um ein Mietwagenunternehmen handelt.
Urteil des OLG München vom 30.06.2011
Aktenzeichen: 29 U 1455/11
WRP 2012, 87