Das Landgericht Potsdam untersagte einem Möbelhaus, bei seiner Werbung das Testsiegel „Bestes Möbelhaus“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität zu benutzen. Da das Testsiegel zusätzlich mit den Nationalfarben Schwarz, Rot, Gold unterlegt war, entstand der unzutreffende Eindruck, die Auszeichnung sei von einer öffentlichen oder unter öffentlicher Aufsicht stehenden Institution verliehen worden. Im Übrigen erwies sich der Test des privaten Instituts als völlig unzulänglich und oberflächlich, als dass eine derartige Auszeichnung angebracht gewesen wäre.
Urteil des LG Potsdam vom 06.05.2011
Aktenzeichen: 51 O 65/10
RdW Heft 15/2011, Seite V