Einem Jäger, der während der Jagd ein Wildschwein mit einem Pferd verwechselt und daraufhin das Pferd erschossen hat, kann der Waffenschein vorläufig entzogen werden. Eine derartige Verwechslung berechtigt zu der Annahme, dass der Jagdscheininhaber Waffen und Munition erneut missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird und er daher nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Urteil des VG Koblenz vom 21.09.2012
Aktenzeichen: 6 L 828/12.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz