Der Hersteller von vegetarischen bzw. veganen Lebensmitteln handelt irreführend, wenn er Produkte unter der Bezeichnung „Käse“ oder „Cheese“ anbietet und die Lebensmittel keine tierische Milch enthalten. Von einem solchen Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften und einer Irreführung des Kunden sind laut Landgericht Trier auch vegane Produkte nicht ausgenommen.
Urteil des LG Trier vom 24.03.2016
Aktenzeichen: 7 HK O 58/15
AUR 2016, 182
Magazindienst 2016, 704