Führen Banken einen Auftrag für eine Aktientransaktion schuldhaft zu spät aus, haften sie für den Schaden, den der Anleger durch die Verzögerung erleidet. Mit dem umgekehrten Fall hatte sich das Landgericht München zu befassen. Durch ein Versehen führte eine Bank den Kundenauftrag auf Verkauf von Fondsanteilen mehrere Tage zu spät aus. Der zwischenzeitliche Kursanstieg bescherte dem Kunden einen Mehrertrag von 3.459 Euro. Das Gericht entschied, dass der Kunde in diesem Fall nicht verpflichtet ist, den aus der verspätet ausgeführten Verkaufsorder resultierenden Mehrerlös an die Bank herauszugeben.
Urteil des LG München
Aktenzeichen: 13 S 21344/10
Wirtschaftswoche Heft 38/2011, Seite 111