Im Rahmen eines Beratungsvertrages über eine Kapitalanlage hat die Bank ihren Kunden über alle mit dem Anlagegeschäft verbundenen Risiken aufzuklären. In der Rechtsprechung ist mittlerweile anerkannt, dass für einen Anlageberater in Bezug auf private Anleihen die zeitnahe Lektüre der täglichen Wirtschaftspresse und insbesondere des Handelsblatts zur Pflichtlektüre gehört. Als zeitnah ist es nicht mehr anzusehen, wenn der Berater eine im Handelsblatt veröffentlichte Negativmeldung über die Renditeaussicht und Risiken der betreffenden Anlage erst nach einer Woche zur Kenntnis nimmt. Hier ist von einer Verletzung der Beratungs- und Hinweispflicht auszugehen mit der Folge, dass die Bank dem Kunden die vorhersehbaren Verluste ausgleichen muss.
Urteil des BGH vom 05.11.2009
Aktenzeichen: III ZR 302/08
Der Betrieb 2009, 2711
WM 2009, 2360