Gerät ein ortskundiger Autofahrer bei schneebedeckter Fahrbahn beim Abbiegen so weit von der Straße ab, dass er auf den Gehweg gelangt und gegen eine Grundstücksmauer prallt, ist von einem schweren Fahrfehler auszugehen. Soweit der Fahrer dies nicht widerlegen kann, muss die Kaskoversicherung nicht für den Fahrzeugschaden aufkommen.
Urteil des AG Hamburg-St. Georg vom 28.10.2009
Aktenzeichen: 916 C 359/09
DAR 2010, 34