Wird die wegen eines versehentlich im Motorraum belassenen Öldeckels nicht richtig verriegelte Motorhaube eines Pkws durch den Fahrtwind hochgeschleudert und dabei beschädigt, handelt es sich nach einem Urteil des Landgerichts Ravensburg um einen Betriebsschaden, der nicht von der Kaskoversicherung abgedeckt ist.
Urteil des LG Ravensburg vom 01.07.2010
Aktenzeichen: 1 S 92/10
RuS 2010, 463