Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter geleistete Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anzulegen. Unterlässt er dies und muss er Insolvenz anmelden, ist der Zwangsverwalter verpflichtet, die Anlage der Kaution nachzuholen und dies auf Verlangen dem Mieter nachzuweisen. Bis zur ordnungsgemäßen Anlage des Geldes kann der Mieter in dieser Höhe seine Mietzahlung zurückhalten.
Urteil des BGH vom 23.09.2009
Aktenzeichen: VIII ZR 336/08
EBE/BGH 2009, 348
WuM 2009, 668