Beantragt ein getrennt lebender Elternteil das alleinige Sorgerecht für sich, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland überzusiedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt oder gar weitestgehend unmöglich gemacht, müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils.
Derartige Gründe verneinte das Oberlandesgericht Koblenz im Falle eines in Deutschland getrennt lebenden italienischen Ehepaars. Die Mutter wollte zusammen mit ihrem neuen Lebensgefährten und dem Kind nach Italien übersiedeln. Das Gericht sprach dem Umgangsrecht von Vater und Kind hier eine überragende Bedeutung zu. Hinzu kam, dass der neue italienische Wohnort der Mutter nicht deren Heimat, sondern die ihres neuen Lebensgefährten war und sie und auch ihr Kind dort über keinerlei gefestigte soziale Bindungen verfügten.
Beschluss des OLG Koblenz vom 04.05.2010
Aktenzeichen: 11 UF 149/10
Pressemitteilung des OLG Koblenz