Nach dem seit dem 1. September 2009 geltenden Personenstandsrecht sind akademische Grade der Eheleute nicht mehr im Eheregister einzutragen. Auch auf ausdrücklichen Antrag der Betroffenen sind derartige Eintragungen in Heiratsurkunden nicht mehr möglich.
Beschluss des OLG Celle vom 05.02.2013
Aktenzeichen: 17 W 9/12
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