Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung (z.B. „Nicotinell“) haben. Das Behandlungsziel könne nach Einschätzung des Gesetzgebers auch durch nicht medikamentöse Maßnahmen erreicht werden.
Urteil des BSG vom 28.05.2019
Aktenzeichen: B 1 KR 25/18 R
Pressemitteilung des BSG