Das Bundespatentgericht hat das zugunsten des amerikanischen Unternehmens Apple bestehende Patent zum Entsperren eines Gerätes (Smartphone, Tablet) mittels einer „Wischbewegung“ in Deutschland für nichtig erklärt. Der offiziell als „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“, in der deutschen Übersetzung „Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild“ beschriebene Vorgang ist daher nicht mehr geschützt. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass dadurch nicht – wie es die Eintragung eines Patents verlangt – ein technisches Problem gelöst wird. Vielmehr wird durch die grafische Maßnahme lediglich die Bedienung für den Benutzer bequemer und anschaulicher gestaltet.
Urteil des BPatG München vom 04.04.2013
Aktenzeichen: 2 Ni 59/11 EP, 2 Ni 64/11 EP
Pressemitteilung des BPatG München