Ein Student hatte ein sechssemestriges Studium im Fach Chemie und Biochemie mit dem „Bachelor“ erfolgreich abgeschlossen. Nunmehr beabsichtigte er, im Fach Lebensmittelchemie das Staatsexamen zu machen und beantragte für den neuen Studiengang die Gewährung von Leistungen nach dem BAföG. Dies lehnte das zuständige Studentenwerk mit der Begründung ab, der Student hätte von vornherein das Fach Lebensmittelchemie im Studiengang Staatsexamen studieren können, das in keinem konsekutiven Zusammenhang mit dem absolvierten Bachelorstudiengang steht.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte den Ablehnungsbescheid. Nach der gesetzlichen Regelung wäre nur ein anschließender Masterstudiengang im selben Fach des abgeschlossenen Bachelorstudiums förderungswürdig gewesen. Für einen anderen Studiengang fehlt im BAföG eine entsprechende Regelung.
Urteil des VG Stuttgart vom 29.07.2013
Aktenzeichen: 11 K 503/13
Pressemitteilung des VG Stuttgart