Das Landgericht Berlin hat dem Springer Verlag die Verwendung der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ für Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen untersagt. Allzu groß war für die Richter die Ähnlichkeit zu dem weltberühmten „Oscar“, der seit 1929 von der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills (USA) vergeben wird. Die amerikanische Institution hatte den deutschen Verlag auf Unterlassung verklagt.
Urteil des LG Berlin vom 02.08.2011
Aktenzeichen: 16 O 168/10
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