Finanziert ein Autokäufer den erworbenen Wagen und händigt er der Bank zur Sicherheit den Fahrzeugbrief aus, hat das keine Auswirkungen auf seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Der Käufer bleibt trotz der Sicherheitsübereignung berechtigt, seine Mängelansprüche (z.B. Nachbesserung oder Kaufpreisminderung) oder gar den Rücktritt vom Kaufvertrag im eigenen Namen geltend zu machen.
Urteil des OLG Stuttgart vom 01.12.2009
Aktenzeichen: 6 U 248/08
DAR 2010, 140