Eltern steht während des Freiwilligendienstes ihres Kindes grundsätzlich das staatliche Kindergeld zu, wenn der Dienst in einem EU-Land abgeleistet wird. Der Kindergeldanspruch besteht daher nicht bei einem zweijährigen „Freiwilligendienst aller Generationen“ (Missionarsdienst) in den USA.
Urteil des BFH vom 13.07.2016
Aktenzeichen: XI R 8/15
IStR 2016, 941