In einigen Bundesländern können sich Gaststättenbetreiber durch Einrichtung so genannter Nichtraucherklubs dem gesetzlichen Rauchverbot in Gaststätten entziehen. Allein die Vermutung, dass damit eine Umgehung des Nichtraucherschutzgesetzes ermöglicht werden soll, reicht für das Oberlandesgericht Oldenburg jedoch nicht aus, präventiv die Eintragung des Vereins in das gerichtliche Vereinsregister abzulehnen. Die Vereinsautonomie hat so lange Vorrang, bis feststeht, dass in erheblichem Umfang gegen Gesetze, die guten Sitten und den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen wird.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 25.03.2008
Aktenzeichen: 12 W 39/08
NJW-RR 2008, 995