Auch wenn ein Arbeitnehmer davon überzeugt ist, er werde nicht ausreichend bezahlt, riskiert er eine fristlose Kündigung, wenn er die Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten verweigert, nachdem der Arbeitgeber eine Lohnerhöhung abgelehnt hat. Dass der Mitarbeiter irrtümlich von einem Zurückbehaltungsrecht ausgegangen ist, spielte als unbeachtlicher Rechtsirrtum für das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein keine Rolle. Es wies die Kündigungsschutzklage ab.
Urteil der LAG Schleswig-Holstein vom 17.10.2013
Aktenzeichen: 5 Sa 111/13
BB 2014, 52